Allgemeine Geschäftsbedingungen
SK Automation – Stefan Kohler
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von
Stefan Kohler – SK Automation
Sunnbichl 1c, Top 3
6133 Weerberg
Österreich
UID: ATU83650407
GISA-Zahl: 40163369
gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.
Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Mechatronik, Automatisierungstechnik, SPS- und HMI-Programmierung, Steuerungs- und Regelungstechnik, Inbetriebnahme, Wartung, Fehlersuche, Reparatur, Umbau und Optimierung von Maschinen und Anlagen.
Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Bestimmungen uneingeschränkt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Technische Angaben, Zeichnungen, Pläne, Beschreibungen und sonstige Unterlagen sind nur dann verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs können Mehrkosten sowie Terminverschiebungen verursachen.
3. Leistungsumfang
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet. Dazu zählen insbesondere zusätzliche Programmierungen, Änderungen bestehender Software, zusätzliche Dokumentation, erneute Anfahrten, zusätzliche Inbetriebnahmen, Arbeiten an Fremdanlagen sowie nachträgliche Änderungen von Kundenanforderungen.
Erforderliche Zusatzarbeiten werden nach Möglichkeit vor Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sämtliche für die Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Dazu zählen insbesondere Schaltpläne, Maschinenunterlagen, Softwarestände, SPS- und HMI-Projekte, Zugangsdaten, Parameterlisten und Informationen über bestehende Änderungen oder Umbauten.
Der Auftraggeber hat weiters Zugang zu Maschinen und Anlagen zu ermöglichen, notwendige Ansprechpartner bereitzustellen und für geeignete sowie sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Mehraufwand aufgrund fehlender, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung kann zusätzlich verrechnet werden.
5. Arbeiten an bestehenden Maschinen und Anlagen
Bei Arbeiten an bestehenden Maschinen und Anlagen bezieht sich die Verantwortung von SK Automation grundsätzlich nur auf den tatsächlich beauftragten und bearbeiteten Bereich.
Eine vollständige technische oder sicherheitstechnische Prüfung der Gesamtanlage ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Für bereits vorhandene Mängel, nicht dokumentierte Umbauten, fehlerhafte Fremdkomponenten oder bestehende Softwareprobleme übernimmt SK Automation keine Verantwortung.
Werden erhebliche oder sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, wird der Auftraggeber nach Möglichkeit darauf hingewiesen.
SK Automation ist berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
6. Prüf- und Warnpflicht
SK Automation erfüllt die gesetzlich vorgesehene Prüf- und Warnpflicht im Rahmen der fachlich zumutbaren Möglichkeiten.
Werden ungeeignete Vorleistungen, Komponenten, Vorgaben oder Anweisungen des Auftraggebers erkannt, wird darauf hingewiesen.
Beharrt der Auftraggeber trotz entsprechender Warnung auf einer bestimmten Ausführung, trägt er die daraus entstehenden Folgen im gesetzlich zulässigen Umfang.
7. Software, SPS und HMI
Bei Programmierleistungen wird die ausdrücklich vereinbarte Funktionalität innerhalb der festgelegten technischen Rahmenbedingungen geschuldet.
Änderungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte können Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche hinsichtlich der betroffenen Bereiche ausschließen, sofern der Fehler auf diese Änderung zurückzuführen ist.
Quellprogramme, Projektdateien, Bibliotheken, Funktionsbausteine, Vorlagen und Entwicklungswerkzeuge werden nur dann übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Allgemeine Bibliotheken, Standardbausteine, Routinen und wiederverwendbare Softwarebestandteile bleiben geistiges Eigentum von SK Automation.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Betrieb erforderlichen Nutzungsrechte.
8. Datensicherung und Fernwartung
Vor Arbeiten an bestehenden Steuerungen, Rechnern, HMI-Systemen oder sonstigen programmierbaren Komponenten ist der Auftraggeber grundsätzlich für eine aktuelle Datensicherung verantwortlich.
Wird SK Automation ausdrücklich mit einer Datensicherung beauftragt, wird diese mit angemessener fachlicher Sorgfalt durchgeführt.
Fernwartungsleistungen können über geeignete Remote-Verbindungen erbracht werden.
Der Auftraggeber ist für einen geeigneten Fernzugang, erforderliche Freigaben und die Einhaltung seiner internen IT- und Sicherheitsvorgaben verantwortlich.
9. Sicherheit und Arbeiten an Maschinen
Der Auftraggeber hat SK Automation vor Tätigkeitsbeginn über besondere betriebliche Gefahren und Sicherheitsvorschriften zu informieren.
Während Inbetriebnahme, Fehlersuche und Testbetrieb können Maschinen und Anlagen in besonderen Betriebszuständen betrieben werden.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sich keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich befinden.
SK Automation ist berechtigt, Anlagen außer Betrieb zu setzen oder Arbeiten abzubrechen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen besteht.
10. Änderungen an Maschinen und CE
Ob durch einen Umbau oder eine Änderung zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen, eine neue Risikobeurteilung oder eine neuerliche Konformitätsbewertung erforderlich werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Eine vollständige CE-Konformitätsbewertung, Risikobeurteilung oder Neuerstellung technischer Dokumentation ist nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
SK Automation haftet für die fachgerechte Durchführung der tatsächlich übernommenen Leistungen.
11. Termine und Verzögerungen
Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglicher Änderungen, technischer Probleme an Bestandsanlagen, Lieferverzögerungen, Materialengpässen oder sonstiger nicht von SK Automation zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Dies gilt auch bei Ereignissen höherer Gewalt.
12. Preise und Verrechnung
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise.
Arbeiten nach Aufwand werden nach den jeweils vereinbarten Stunden- beziehungsweise Regiesätzen verrechnet.
Zusätzliche Arbeitszeit, Programmierzeit, Fahrtzeit, Reisezeit, Material, Komponenten sowie sonstige vereinbarte Aufwendungen können gesondert verrechnet werden.
Fahrt-, Maut-, Park-, Nächtigungs- und sonstige erforderliche Reisekosten werden verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Preisangabe.
13. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Bei größeren Projekten können Anzahlungen oder Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt vereinbart werden.
Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann die weitere Leistungserbringung im gesetzlich zulässigen Umfang von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SK Automation.
Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
15. Abnahme
Soweit eine Abnahme vereinbart wurde, erfolgt diese nach Fertigstellung der wesentlichen Leistung.
Der Auftraggeber hat die vereinbarte Funktion im Rahmen der Abnahme zu prüfen.
Geringfügige Mängel, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, hindern die Abnahme grundsätzlich nicht, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Die produktive Nutzung einer fertiggestellten Anlage kann gegenüber Unternehmern als Hinweis auf die Abnahme gelten.
16. Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen uneingeschränkt.
Gegenüber Unternehmern besteht Gewährleistung für jene Eigenschaften, die ausdrücklich vereinbart wurden.
Kein von SK Automation zu verantwortender Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Störung durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, Änderungen durch Dritte, mangelhafte Fremdkomponenten, ungeeignete Betriebsbedingungen oder nicht eingehaltene Wartungsvorgaben verursacht wurde.
SK Automation ist berechtigt, einen berechtigten Mangel zunächst innerhalb angemessener Frist zu verbessern beziehungsweise die mangelhafte Leistung erneut zu erbringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
17. Haftung
SK Automation haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gegenüber Verbrauchern werden gesetzlich zwingende Haftungsansprüche nicht eingeschränkt.
Gegenüber Unternehmern haftet SK Automation für Sach- und Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.
SK Automation haftet insbesondere nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Sicherheitsanweisungen nicht eingehalten, Programme nachträglich verändert oder Anlagen trotz bekannter Mängel weiterbetrieben werden.
Gegenüber Unternehmern besteht für Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige mittelbare Schäden eine Haftung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
18. Rücktritt und Stornierung
Für Verbraucher gelten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen die jeweils gesetzlichen Rücktrittsrechte.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass bereits während einer gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Leistung begonnen wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über bereits erbrachte Leistungen.
Bei Unternehmern bedarf die Stornierung eines bereits erteilten Auftrags der Zustimmung von SK Automation.
Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Materialien, nicht stornierbare Fremdkosten und sonstige unmittelbar entstandene Kosten sind zu ersetzen.
19. Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Gegenüber Verbrauchern gilt eine Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender gesetzlicher Verbraucherschutz nicht eingeschränkt wird.
Für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von SK Automation vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
Es gilt jene Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses wirksam vereinbart wurde.
SK Automation – Stefan Kohler
Sunnbichl 1c, Top 3
6133 Weerberg
Österreich
UID: ATU83650407
GISA-Zahl: 40163369